So funktioniert die Rürup-Rente

Zwar richtet sich die Basis-Rente vorrangig an Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Angestellte sollten aber vorher prüfen, ob sie mit einem geförderten Riester-Vertrag nicht besser fahren. Ähnlich wie beim “riestern” stehen Rürup-Sparern die Versicherungs- oder Fondsvariante sowie der Banksparplan zur Auswahl.

Anders als beim Riestern gibt es bei der Basis-Rente keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Beim Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen.

Die steuerliche Förderung während der Einzahlphase sieht so aus: Im Jahr 2005 durften Rürup-Sparer 60 Prozent ihres Jahresbeitrags als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Umfang der Steuervergünstigung steigt pro Jahr um weitere zwei Prozentpunkte an. Für 2014 sind somit 78 Prozent abzugsfähig, 2015 entsprechend 80 Prozent usw. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben.

Interessant ist dieses Modell vor allem für Menschen mit einer hohen Steuerlast – denn so lässt sich das zu versteuernde Einkommen um einiges schmälern. Geringverdiener profitieren unter Umständen nur wenig oder sogar gar nicht. Deshalb sollten sich Interessenten vor Abschluss ihre Steuerersparnis genau ausrechnen oder ausrechnen lassen.

Wie viel ein Rürup-Vertrag tatsächlich an Rendite bringt, hängt außerdem vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Denn die Auszahlungen aus der Basisrente werden mit Beginn des Ruhestands genauso besteuert wie seit dem Jahr 2005 die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente: Auch für Rürup-Rentner steigt die Steuerbelastung von Jahrgang zu Jahrgang. Wer 2010 in Rente ging, musste 60 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern. Für alle späteren Rentnerjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt, bis 2040 die Rente zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz unterliegt. 2014 müssen also 68 Prozent der Rürup-Einkünfte versteuert werden, 2015 entsprechend 70 Prozent.

Trotz der nachgelagerten Besteuerung kann sich die Rürup-Rente lohnen. Denn das Einkommen ist in der Rentenphase meist niedriger als während des Berufslebens. Entsprechend sollte die Steuerersparnis in der Ansparphase höher sein als die Steuerlast im Rentenalter.

Früher machte es bei der Rürup-Rente noch einen Unterschied, ob eine Frau oder ein Mann den Vertrag abschloss. Da Frauen länger leben, fiel ihre lebenslange monatliche Rente bei gleicher Einzahlung um etwa zehn Prozent niedriger aus als bei den Männern. Damit ist aber seit Ende 2012 Schluss. Der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr 2011 entschieden, dass die gesamte Versicherungsbranche bis zum 21. Dezember 2012 auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau umstellen muss. Betroffen sind von dem Urteil aber nur Neuverträge.

Ein Vorteil der Basisrente ist, dass sie von der Abgeltungssteuer ausgenommen ist. Außerdem wird sie bei einer Firmenpleite nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, denn während der Ansparphase ist dieses Kapital unpfändbar. In dieser Zeit darf im Falle der Bedürftigkeit auch das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit nicht auf das Ersparte zugreifen (Hartz-IV-Schutz). Der Rürup-Vertrag kann zudem mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden – das schmälert allerdings auch die Altersrente.

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Quelle: stern hier geht es zum gesamten Artikel