Aufgrund einer Gesetzesänderung in Bezug auf §1906 BGB und §1906a BGB besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungsbedarf bei bisher erstellten Vorsorgevollmachten. Um die Rechtswirksamkeit bestehender Vollmachten aufrecht zu erhalten, wird dringend empfohlen, diese überprüfen zu lassen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.  >>> Kontakt <<<