1. Der Bundesgerichtshof hat PRO Verbraucher entschieden - nutzen auch Sie die Gunst der Stunde!

    BGH-Urteile 07.05.2014 und 29.07.2015 betreffend Lebensversicherungen Der Bundesgerichtshof hat für den Verbraucher entschieden – nutzen auch Sie die Gunst der Stunde! Versicherungen haben den Mindestrückkaufswert falsch berechnet Berücksichtigung eines Stornoabzuges ist bei Kündigung unwirksam Abschlusskosten dürfen bei Verträgen mit unwirksamen Klauseln nicht berechnet werden Widerspruchsrecht besteht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und/oder der Versicherungsnehmer hat die […]